Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, da sind sich mittlerweile
alle politischen Gruppierungen einig.
Gerade in Ballungsräumen ist eine
explosionsartige Verteuerung des Wohnraumes festzustellen.
Die Nachfrage ist
hoch, das Angebot wird geringer und geringer.
Dies regelt den Marktpreis.
Der
Mietspiegel wird durch diese Verteuerung gnadenlos mit nach oben gezogen.
Nun
wurde schnell ein neues Schlagwort und die scheinbare Lösung des Problems
erfunden:
Die Mietpreisbremse.
Eine Maßnahme, die auf den ersten Blick zu wirken
vermag.
Doch nach dem die Wirkung abgeklungen ist, geht der Mietpreishöhenflug
weiter nach oben. Zeitverzögert, aber dennoch spürbar.
Ein typischer Fall von
Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung.
Aber was kann man tun?
Was ist
falsch gelaufen?
Lassen Sie mich zurück blicken:
Zunächst wurde Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln
gefördert wurde, der Privatisierung unterworfen und übergeben.
Nun war nicht
mehr die öffentliche Hand zuständig, sondern wirtschaftlich orientierte
Unternehmen. Auch Genossenschaften wurden zerschlagen.
Mittlerweile kann man
auf dem freien Wohnungsmarkt den einen oder anderen Monopolisten erkennen.
Unterliegt ein Geschäftsfeld wirtschaftlichen Zwängen, so kann nicht unbedingt
von sozialer Ausrichtung die Rede sein.
Schwarze Zahlen und Gewinnoptimierung
sind die Ziele, denn daran wird die Geschäftsführung gemessen.
Diese
Unternehmen wieder einzufangen und auf ihre soziale Verantwortung im
Wohnungsbau zurück zu führen, sehe ich sehr kritisch.
Eigentlich darf sozialer Wohnungsbau nicht an Gewinnen
ausgerichtet sein.
Kostendeckung ist hier das Zauberwort.
Wie aber kann eine
langfristige Kostendeckung im Wohnungsbau realisiert werden?
Aus meiner Sicht
durch den nachfolgenden Planungsansatz:
Stellen wir uns vor, wir bauen ein Wohnhaus.
Nicht luxuriös.
Zweckdienlich.
Vielleicht sogar im Systembau?
Aber dazu später mehr.
Nehmen wir
an, das Grundstück ist vorhanden, da wir hier von einer kommunalen Steuerung
des Projektes ausgehen.
Das Wohnhaus beinhaltet 10 Wohnungen mit jeweils 100
Quadratmeter Wohnfläche.
Die Errichtung dieses Objektes kostet eine Million
Euro.
Hinzu kommen Kosten für Zinsen, Rücklagen für Sanierungen und
Risikoausfall etc.
Am Ende sprechen wir über eine Herstellungs- und
Rücklagensumme von 2.000.000 € ( zwei Million Euro )!
Eine stolze Summe, für
ein einfaches Wohnhaus ohne großartigen Luxus.
Nun gehen wir in die
„Kleinrechnung“.
Nennen wir diese Summe den Herstellungswert.
Teilen wir nun
den Herstellungswert durch die verfügbare Gesamtwohnfläche, errechnen wir den
Herstellungswert pro Quadratmeter:
2.000.000 € : (10*100m²) = 2.000 €/m².
So
viel kostet die Herstellung eines Quadratmeter Wohnraum in der kalkulatorischen
Rechnung.
Bei einer rechnerischen Lebensdauer des Gebäudes oder
Laufzeit von Krediten, von beispielsweise 25 Jahren, ergibt sich ein Jahreswert
von
2.000 €/m² : 25 Jahre = 80 €/m² pro Jahr.
Teilt man diesen Wert durch 12
Monate, so erhält man einen rechnerischen Mietzins von 6,67 € pro Monat.
Das
bedeutet, wir sprechen einer Kaltmiete von rund 7 €!!!
Mit diesem Mietpreis
sind die Herstellung des Gebäudes, eine eventuelle Sanierung, ein eventueller
Nutzungsausfall bei Nichtvermietung und alle sonstigen baulichen Unwägbarkeiten
abgegolten.
Nach 25 Jahren würden dieses Objekt dann erstmalig Gewinne abwerfen.
Diese Gewinne und Überschüsse aus Rücklagen könnten dann theoretisch in
Neubauten investiert werden.
Dann würden Kosten für Zinsen und
Geldbeschaffungskosten entfallen.
Steigt man nun in die Möglichkeit der
Systembauweise ein, wie es einige Lebensmitteldiscounter vormachen, könnten bei
der Herstellung weitere Kosten eingespart werden.
Man mag sich gar nicht
vorstellen, wenn die im Beispiel angesetzten Herstellungskosten halbiert werden
könnten, welcher Quadratmeterpreis dann zu Grunde gelegt werden könnte.
Und nun
vergleichen sie die Preise mit den aktuellen Mietspiegeln oder den ortsüblichen
Mieten, welche Spanne hier gegeben ist.
Eine weitere Möglichkeit Kosten zu
senken, ist die Schaffung von Wohnkategorien.
In der Hotelbranche ist dies
schon lange Zeit Gang und Gebe.
Die Sterne.
Klar mit einem Katalog definiert.
Nach dieser Bewertungsmatrix könnte man auch im Wohnungsbau Maßstäbe setzen.
Wohnraum
mit einem oder zwei Sternen sind mit
öffentlichen Geldern förderungswürdig, Wohnraum ab dem dritten Stern (luxuriöser)
dagegen nicht.
Nun möchte ich abschließend noch auf die „zweite Miete“ eingehen.
Die Nebenkosten.
Diese Kosten sind definiert und eigentlich transparent.
Auch
ein eventuell überdimensioniertes Gehalt eines Geschäftsführers muss hier unter
den Verwaltungskosten transparent aufgeführt werden.
Letztlich unterliegen nur
diese Nebenkosten reellen wirtschaftlichen Verteuerungen.